Geltungsbereich und Vertragspartner
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über Fliesen- und Natursteinarbeiten, sonstige handwerkliche Werkleistungen sowie den Verkauf und die Lieferung von Fliesen, Baustoffen und Zubehör durch Gionata Barretta, handelnd unter Fliesen Barretta, Bergstraße 43, 42651 Solingen.
Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft überwiegend zu privaten Zwecken abschließt. Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Vertragsschluss in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
Individuelle Vereinbarungen, das konkrete Angebot und die Auftragsbestätigung gehen diesen AGB vor. Die VOB/B gilt nur, wenn sie im Einzelfall ausdrücklich und wirksam vereinbart sowie vollständig zur Verfügung gestellt wurde.
Anfragen, Angebote und Vertragsschluss
Darstellungen, Planer und Anfrageformulare auf der Website dienen ausschließlich der ersten Orientierung und stellen kein verbindliches Angebot dar. Angaben zu Budgets, Mengen und Terminen werden erst nach Prüfung der konkreten Projektbedingungen verbindlich.
Unsere Angebote gelten für die im Angebot genannte Dauer. Fehlt eine Frist, sind sie freibleibend. Ein Vertrag kommt durch Annahme eines verbindlichen Angebots, eine Auftragsbestätigung oder eine sonstige eindeutige Vereinbarung zustande.
Nachträgliche Änderungen oder Zusatzleistungen werden vor ihrer Ausführung abgestimmt und zusätzlich vergütet. Ist eine sofortige Maßnahme zur Gefahrenabwehr erforderlich, informieren wir den Auftraggeber unverzüglich.
Leistungsumfang und Mitwirkung
Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem individuellen Angebot beziehungsweise der Auftragsbestätigung. Nicht ausdrücklich aufgeführte Arbeiten anderer Gewerke, Genehmigungen, statische Prüfungen, Schadstoffuntersuchungen oder Planungsleistungen sind nur geschuldet, wenn sie gesondert vereinbart wurden.
Der Auftraggeber stellt rechtzeitig freien Zugang zur Arbeitsstelle, geeignete Anschlüsse für Wasser und Strom sowie die vereinbarten Planungs- und Bestandsunterlagen zur Verfügung. Bekannte Schäden, Leitungsverläufe, Schadstoffe und sonstige Risiken sind vor Arbeitsbeginn mitzuteilen.
Erweisen sich Untergrund, Leitungen oder verdeckte Bauteile anders als bei üblicher Prüfung erkennbar, zeigen wir den zusätzlichen Handlungsbedarf an. Erforderliche Mehrleistungen werden erst nach Abstimmung ausgeführt, soweit nicht eine sofortige Sicherungsmaßnahme notwendig ist.
Material, Muster und kundenseitige Produkte
Keramische Fliesen, Naturstein und andere Baustoffe können produktions- oder naturbedingt in Farbe, Struktur, Kaliber und Oberflächenwirkung variieren. Muster und Bildschirmdarstellungen geben deshalb nur einen typischen Eindruck wieder. Als Mangel gelten solche Abweichungen nur, wenn sie außerhalb der vereinbarten Beschaffenheit oder der üblichen produkttypischen Toleranzen liegen.
Bei vom Auftraggeber gestellten Materialien prüfen wir im Rahmen des Zumutbaren deren erkennbare Eignung. Auf erkennbare Bedenken weisen wir hin. Gesetzliche Rechte und Pflichten bleiben unberührt.
Gelieferte, noch nicht fest eingebaute Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung unser Eigentum. Für bereits eingebaute oder verarbeitete Materialien gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
Preise, Abschläge und Zahlung
Gegenüber Verbrauchern verstehen sich Preisangaben einschließlich gesetzlicher Umsatzsteuer, sofern nicht ausdrücklich anders ausgewiesen. Gegenüber Unternehmern wird die Umsatzsteuer nach den Angaben im jeweiligen Angebot behandelt. Fracht, Verpackung, Entsorgung, Anfahrt und sonstige Nebenkosten werden nur berechnet, wenn sie vereinbart oder im Angebot ausgewiesen sind.
Abschlagszahlungen, Zahlungspläne und Fälligkeiten ergeben sich aus dem individuellen Vertrag. Fehlt eine besondere Regelung, gelten die gesetzlichen Vorschriften. Aufrechnungs-, Zurückbehaltungs- und Minderungsrechte des Auftraggebers bleiben im gesetzlichen Umfang bestehen.
Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugsregelungen. Zusätzliche Kosten oder Preisänderungen werden nicht einseitig, sondern nur aufgrund einer gesetzlichen Grundlage oder einer gesonderten Vereinbarung berechnet.
Ausführung, Termine und Behinderungen
Ausführungs- und Liefertermine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden. Verzögerungen durch höhere Gewalt, unvorhersehbare Lieferengpässe, behördliche Maßnahmen, ungeeignete Baustellenbedingungen oder fehlende Mitwirkung des Auftraggebers verlängern vereinbarte Fristen angemessen, soweit wir die Ursache nicht zu vertreten haben.
Wir informieren den Auftraggeber über wesentliche Verzögerungen und stimmen den weiteren Ablauf ab. Gesetzliche Rechte beider Vertragsparteien bleiben unberührt.
Eine Lieferung erfolgt an den vereinbarten Ort. Eine Lieferung nur bis Bordsteinkante gilt ausschließlich, wenn dies im Angebot oder Auftrag ausdrücklich vereinbart wurde. Bei Abholung sorgt der Auftraggeber für eine geeignete Ladungssicherung.
Abnahme, Mängel und Nacherfüllung
Werkleistungen werden nach Fertigstellung nach den gesetzlichen Vorschriften abgenommen. Wegen unwesentlicher Mängel darf die Abnahme nicht verweigert werden. Eine Teilabnahme findet nur statt, wenn sie ausdrücklich vereinbart oder gesetzlich vorgesehen ist.
Für Mängel gelten die gesetzlichen Rechte und Verjährungsfristen. Der Auftraggeber soll erkennbare Mängel zeitnah mitteilen und uns eine angemessene Gelegenheit zur Prüfung und Nacherfüllung geben. Rechte von Verbrauchern werden durch diese Bitte nicht eingeschränkt.
Für Kaufleute bleibt die handelsrechtliche Untersuchungs- und Rügepflicht nach § 377 HGB unberührt. Gegenüber Verbrauchern besteht keine entsprechende sofortige Rügepflicht.
Haftung
Wir haften unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Umfang einer übernommenen Garantie.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
Widerrufsrecht für Verbraucher
Verbrauchern kann bei Fernabsatzverträgen oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen ein gesetzliches Widerrufsrecht zustehen. Soweit ein Widerrufsrecht besteht, erhalten Verbraucher vor Vertragsschluss eine gesonderte Widerrufsbelehrung und das gesetzliche Muster-Widerrufsformular.
Mit Arbeiten vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnen wir nur, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind und der Verbraucher den vorzeitigen Beginn ausdrücklich verlangt. Die bloße Nutzung eines Anfrageformulars ist kein solcher Auftrag.
Urheberrecht, Streitbeilegung und Schlussbestimmungen
Pläne, Entwürfe, Kalkulationen, Visualisierungen und sonstige von uns erstellte Unterlagen bleiben urheberrechtlich geschützt. Eine Nutzung außerhalb des vereinbarten Projekts bedarf unserer Zustimmung, soweit keine abweichende Vereinbarung besteht.
Wir sind nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch zwingender Schutz des Staates des gewöhnlichen Aufenthalts nicht entzogen wird. Ein Gerichtsstand in Solingen wird ausschließlich mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen vereinbart, soweit gesetzlich zulässig. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, gelten an ihrer Stelle die gesetzlichen Regelungen. Die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen bleibt unberührt.
